Grundbuch

Allgemein

Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, das die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks der Öffentlichkeit darlegt. Es gibt es in schriftlicher, immer häufiger aber auch in elektronischer Form. Im Grundbuchauszug werden die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige Rechte und Lasten zu einem Grundstück erfasst.

Besondere Grundbücher sind:

  • Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch als Grundbuch für Wohneigentum nach WEG,
  • Erbbaugrundbuch als Grundbuch für Erbbaurechte.

Als öffentliches Register kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, ein Grundbuch einsehen und einen Grundbuchauszug verlangen. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, alle Eintragungen gelten auch dann als richtig, wenn sie mit der tatsächlichen Rechtslage nicht übereinstimmen. Der öffentliche Glaube erstreckt sich nicht

  • auf Angaben über die Größe, Wirtschaftsart und Lage des Grundstücks,
  • auf öffentliche Lasten, die auf dem Grundstück ruhen (z. B. Grundsteuer),
  • auf Eintragungen, gegen deren Richtigkeit ein Widerspruch eingetragen ist.

Grundbuchauszug online bestellen

Die meisten Grundbuchämter führen mittlerweile ein elektronisches Grundbuch. Eine Online Grundbucheinsicht ist für Privatpersonen jedoch nicht möglich. Dieses Schnellverfahren ist lediglich zugelassenen Banken, Notaren, Gerichten und Behörden vorbehalten. Um Einsicht in einen Grundbuchauszug zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Grundbuchamt zu stellen und ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Die Kosten für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug betragen etwa 10 Euro. Für eine beglaubigte Abschrift wird in etwa eine Gebühr von 18 Euro berechnet.


Grundbuchamt

Das Amtsgericht (Grundbuchamt) führt ein Grundbuch für alle privaten Grundstücke eines Amtsgerichtsbezirks. Ein Rechtspfleger ist für die Pflege der einzelnen Grundbücher verantwortlich. Einzige Ausnahme ist das Bundesland Baden-Württemberg: Hier übernimmt der Amts- oder Bezirksnotar der jeweiligen Gemeinde die Aufgaben des Grundbuchamts. In diesen elf Gemeinden befinden sich die Grundbuchämter direkt bei den Notariaten:
Baden-Baden, Freiburg i. Br., Heidelberg, Karlsruhe, Karlsruhe-Durlach, Konstanz, Lahr, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Weinheim

Rechtliches

Die Grundbuchordnung (GBO) ist die rechtliche Grundlage zur Führung der Grundbücher. Darin sind unter anderem die Verfahren bei Eintragungen und Löschungen geregelt. Die Grundbuchordnung wird ergänzt durch die Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und die Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO) regeln darüber hinaus

  • die Eigentumsübertragung sowie
  • die Bestellung von Grundpfandrechten und anderen Lasten.

Aufbau des Grundbuchs

Für jedes einzelne Grundstück wird ein besonderes Grundbuchblatt geführt. Alle Grundbuchblätter eines Grundbuchbezirks sind mit einer laufenden Nummer versehen. Das Grundbuchblatt ist das eigentliche Grundbuch des einzelnen Grundstücks. Das Grundbuch besteht aus drei Teilen: Grundbuchauszug